Beitrags- und Leistungstabelle zur Satzung der Laboer Totenbeliebung von 1858
vom 28.03.1995

§1 Eintrittsgeld

Jedes Mitglied hat bei Aufnahme bzw. Abschluss des Versicherungsvertrages (Versicherungsverhältnis) ein Eintrittsgeld zu entrichten.

Das Eintrittsgeld beträgt:

Eintrittsalter
Eintrittsgeld in Euro
bis 30
0,00
31
1,00
32
11,00
33
22,00
34
33,00
35
44,00
36
54,00
37
65,00
38
76,00
39
88,00
40
99,00
41
110,00
42
121,00
43
132,00
44
144,00
45
155,00
46
166,00
47
178,00
48
189,00
49
200,00
50
211,00
51
223,00
52
234,00
53
245,00
54
256,00
55
267,00
56
278,00
57
288,00
58
299,00
59
310,00

§2 Beiträge

Der Beitrag beträgt für jedes Versicherungsverhältnis von Beginn des 18. Lebensjahres bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres 15,00 € im Jahr. Die Beiträge werden mit 15,00 € jährlich im Voraus am 30.03. jeden Jahres mit SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen. Die von uns verwendete Gläubiger-Idenfifikationsnummer lautet DE 47ZZZ00000117657. Sollte dieses Datum auf ein Wochenende fallen, erfolgt die Buchung am nächsten Geschäftstag. Mitversicherte Kinder sind bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres beitragsfrei. Mit Austritt oder Ausschluss erlöschen sämtliche mitglieds- und vermögensrechtlichen Ansprüche an die Sterbekasse.

§3 Sterbegeld

Das Sterbegeld beträgt beim Tode:

vom Beginn des bis zur Vollendung des  
1. Lebensjahres
5. Lebensjahres 108,50 Euro
6.Lebensjahres
10. Lebensjahres 163,00 Euro
11. Lebensjahres
17. Lebensjahres 217,00 Euro
18. Lebensjahres
  580,00 Euro

§4 Mehrfachversicherungen

Mitglieder ab dem 18. Lebenjahr können bis zu fünf Versicherungsverhältnisse abschließen. Kinder können nur einfach versichert werden.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 2. März 2022.
Genehmigt durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr u. Technologie SH am 1. April 2022.